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Gewinnzusage Gewinnzusage

Veröffentlicht: | geschätzte Lesezeit: ca. 7 Minuten

Gewinnzusage, aber keine Auszahlung? Wie kann ich mich wehren?

Noch vor dem ersten Kaffee holt ihr die Post rein und neben der vielen Werbung, die natürlich direkt in den Müll wandert, liegt ein ungewöhnlich hübscher Umschlag, der eure Neugierde weckt. Ihr öffnet ihn natürlich sofort und was steht da?

Gewonnen!

Tatsächlich habt ihr wirklich vor ein paar Wochen an so einem Gewinnspiel teilgenommen … unglaublich, aber wahr: Ihr habt mal Glück gehabt. Endlich!

Euch mag das vielleicht bisher noch nicht passiert sein, aber Elisabeth Walter aus Krumbach schon. Zumindest so oder so ähnlich begann nämlich ihre nervenaufreibende Geschichte. Bis zu einem Happy End sollte es jedoch noch dauern.

Denn: Der Veranstalter des Gewinnspiels wollte sich vor der Auszahlung des Gewinns drücken, als Begründung verwies er auf einen Formfehler. Gewonnen habe man nur, wenn der gewonnene Betrag vollständig von einem Kreis umschlossen sei, wie dies auch im berühmt-berüchtigten “Kleingedruckten” gestanden habe. Bei Elisabeth Walter war jedoch “nur” der Schriftzug “in bar” in den Kreis gefasst. Nicht ausreichend, meinte der Anbieter.

Aber klar ist: Eine “Niete” sieht anders aus. Fand Frau Walter auch und klagte.

Vorsicht!

Dieser Fall zeigt, wie gefährlich und reizvoll Gewinnspiele sind, denn sie sind ein idealer Spielplatz für Betrüger und ihre Machenschaften oder schlicht für “Cleverles”, die nach leichter Beute schielen. Denn bei wem erzeugen die Buchstaben G E W I N N kein Hochgefühl?

Doch wie kann man sich vor solchen Methoden schützen?

Möglichkeit 1: Nicht spielen!

Die einfachste Möglichkeit, um sich vor Gewinnspielbetrug im Internet zu bewahren, ist so simpel wie banal: Einfach die Finger davon lassen!

Denn: Einen Gewinner gibt es immer und das ist der Betreiber des Spiels. Bei klassischen Betrügereien geht es noch um Geld, das besonders über teure Telefonanrufe eingenommen werden soll, doch in den Zeiten des Internets gibt es eine Ware, die nachhaltiger und dadurch auch wertvoller ist, nämlich Ihre Kontaktdaten.

Viele Blogs und Webseiten nutzen Gewinnspiele, um sich selbst bekannter zu machen, aber auch, um Kontaktdaten (in erster Linie E-Mail-Adressen) von potenziellen Interessenten einzusammeln. Denn in diesem Bereich gilt: Richtiges Geld macht man mit einer üppigen E-Mail-Liste. Um diese Liste zu füllen, können Gewinnspiele ziemlich effektiv sein.

Wer also seine Kontaktdaten nicht so einfach hergeben mag oder einer Masche zum Opfer fallen möchte, sollte generell auf Gewinnspiele verzichten.

Nachteil

Der Nachteil ist natürlich folgerichtig: Gewinnen tut man so auf jeden Fall gar nichts! Es heißt ja nicht umsonst, wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Möglichkeit 2: Aufs Kleingedruckte achten (und gesunden Menschenverstand nutzen)!

Wer sich die Chance auf einen tollen Gewinn nicht nehmen lassen, aber trotzdem auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte seine Lesebrille bereithalten, denn dann hilft nur das Studium des “Kleingedruckten”.

Es gibt nämlich so einige Dinge für Gewinnspielbetreiber zu beachten. Zum Beispiel darf ein Gewinnspiel nicht mit einem anschließenden Kauf im Online-Shop des Anbieters gekoppelt werden. Zudem müssen die Teilnahmebedingungen klar und deutlich angeben werden. Bereits bei der Werbung für das Gewinnspiel muss mindestens ein Link zu den Bedingungen verfügbar sein. Wer sich an diese Vorgaben hält, erweist sich schon mal grundsätzlich als vertrauenswürdig. Doch auch dann kann es natürlich schwarze Schafe geben, die bloß den Schein wahren möchten. Worauf sollte man in diesem Fall besonders achten?

Richtig: Eine “echte Adresse” des Anbieters. Denn bei einem richtigen Ansprechpartner greifen rechtliche Schritte oder anders formuliert: Dann ist im Fall eines Betruges eine Klage unter Umständen auch von Erfolg gekrönt. Bei “Briefkästen-Firmen” (besonders aus dem Ausland) ist zumindest die Vollstreckung des Urteils mitunter schwierig bis unmöglich, was ebenfalls Auswirkungen auf die Erstattung durch die Rechtsschutzversicherung hat. Aus diesem Grund lohnt der Blick ins Impressum.

Dieses Beispiel zeigt, wie man es richtig macht: Kopf einschalten und genau hinsehen!

Einfach mal so einen Audi bei Facebook gewinnen? Eher unwahrscheinlich, zumindest bei diesem Anbieter: Kein wirkliches Impressum, keine klaren und transparenten Teilnahmebedingungen, reine Datenkrake und das sogar einfach zu erkennen! Denkt dran: Manchmal ist es wirklich zu schön, um wahr zu sein!

Nachteil

Keiner - außer vielleicht für Lesemuffel!

Möglichkeit 3: Um Rat fragen!

Ein großer Vorteil ist ja, dass man nicht alleine auf der Welt ist. In den meisten Fällen dürfte es bereits mindestens einen Menschen geben, der ein ähnliches Problem schon einmal gehabt hat, sich nicht sicher ist, ob man diesem Gewinnspielanbieter vertrauen kann oder bereits auf eine ähnliche Sache hereingefallen ist. Über das Internet haben wir Zugriff auf diese vielen Erfahrungen, die bereits gemacht wurden und können daraus lernen.

Google und Co. wissen praktisch (fast) alles. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, kann sogar auf eine rechtliche Auskunft vom Anwalt zurückgreifen. Eine solche Beratung hilft bei der Einschätzung, inwiefern die Teilnahme an einem Gewinnspiel bedenkenlos möglich ist. Sicherer geht es nicht.

Nachteil

Besonders eine verbindliche rechtliche Auskunft vom Anwalt kann Zeit und Geld kosten, was generell eher unschön ist, wenn man eigentlich Geld gewinnen möchte …

Was ist, wenn es bereits zu spät ist?

In diesem Fall hilft eigentlich nur eins, wenn man gegen die Machenschaften eines Anbieters angehen will: Klagen!

Besonders wichtig ist allerdings, dass man eine Rechtsschutzversicherung besitzt und prüft, ob diese im Fall von Gewinnzusagen zu zahlen bereit ist, da mitunter hohe Kosten durch eine Verhandlung vor Gericht entstehen. Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, sollte sich genau überlegen, ob es das Risiko wert ist.

Das Ende der Geschichte

Für Frau Elizabeth Walter aus Krumbach gab es jedoch ein Happy End. Im Fall gegen den Anbieter 3 Pagen Versandhandel führte folgender Paragraph zum Erfolg:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 661a Gewinnzusagen

  • “Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.”

Der Kern der Argumentation lautete wie folgt (Quelle):

  • "Die Entscheidung des AG Günzburg berücksichtigt auch den Zweck der Vorschrift des § 661 a BGB, irreführende Werbemethoden zu unterbinden. Wenn ein Versandhändler in das Rubbelfeld eines Gewinnloses “1.000 Euro in bar!” druckt – den ominösen Kreis hin oder her -, anstatt z.B. “Niete” oder “Leider nicht gewonnen”, so handelt er bewusst irreführend und braucht sich nicht zu wundern, wenn er vom Verbraucher beim Wort genommen wird."

Wer also eine Gewinnzusage gibt, muss sie einhalten. Was selbst dann gilt, wenn der Kunde den Trick durchschaut haben sollte, siehe hier.

In unserem Fall ging alles gut aus, die gezielte Irreführung wurde bestraft und Frau Walter konnte sich am Ende doch noch über ihren Gewinn freuen.

Fazit

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T N

Verlieren beim Gewinnen?

Dass eine solche Geschichte kein Einzelfall ist (auch bezüglich 3 Pagen) zeigen weitere Fälle im Internet, aber auch eine E-Mail einer enttäuschten Kundin, die an unsere Redaktion geschrieben und einen Anlass für diesen Beitrag geliefert hat.

Generell gilt: Wer sich auf Gewinnspiele einlassen möchte, sollte sich bewusst machen, dass niemand etwas zu verschenken hat und dass man dementsprechend immer etwas “verliert”: Geld (klagen?), Zeit (nervige Anrufe) oder die eigene Privatsphäre (Kundendaten landen bei nicht seriösen Anbietern). Selbst wenn ein Gewinn also tatsächlich ohne Probleme ausgezahlt werden sollte, verspricht sich der Anbieter etwas davon, meistens Daten über den Nutzer, ob nun für eigene Zwecke oder zum Weiterverkaufen.

Vielleicht sollte man wirklich lieber das Glück in der Liebe dem Glück im Spiel vorziehen, wie der Volksmund so schön sagt?